CBM Immobilien & Finanzdienstleistungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit zuvor erfolgter schriftlicher Einwilligung der CBM Immobilien und Finanzdienstleistungen UG gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der Provision, die aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zu zahlen wäre.

§2

Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet (Doppeltätigkeit)

§ 3

Die in unseren  Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen, die der oder die Eigentümer erteilt haben. Wir  bemühen uns, diese Informationen zu prüfen und zu bestätigen sowie über die angebotenen Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und  Vollständigkeit kann die CBM Immobilien & Finanzdienstleistungen UG aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind  freibleibend. Ein Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung ist möglich. Haftungsansprüche gegen die CBM Immobilien & Finanzdienstleistungen UG , welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die  durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch  die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden,  sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der CBM Immobilien & Finanzdienstleistungen UG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. 

 § 4

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen als im Angebot genannt abgeschlossen wird oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Der Provisionsanspruch entsteht somit auch z.B. bei Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung.

§ 5

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, die die CBM Immobilien & Finanzdienstleistungen UG nicht zu vertreten hat. Das Gleiche gilt auch, wenn der Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Grund der Anfechtung zu vertreten hat, zum Schadenersatz verpflichtet. . Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.

§6

Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Bei Verkauf des Objektes beträgt die Provision 3% vom beurkundeten Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§7


Bei einem Makleralleinauftrag ist während der Laufzeit des Vertrages ein Ersatz der Aufwendungen für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber den Verkauf des Objektes während der Vertragslaufzeit aufgibt, das Objekt selbst verkauft, andere Makler  beauftragt, private oder behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder der Verkäufer den Verkauf erschwert (z.B. von Vorenthalten von Informationen,  Nichtgestattung von Besichtigungen, Preiserhöhungen etc.). Für die Berechnung der Höhe des Aufwendungsersatzes sind die tatsächlich  entstandenen Kosten maßgebend, wobei Inserate, Internetveröffentlichungen nach  tatsächlichen
Kosten, Telefon/Porto pauschal mit 15.—Euro, Exposé-Erstellung  in Papier oder digitaler Form jeweils pauschal mit 50.—Euro, tatsächlich  durchgeführte Fahrten des Maklers für Besichtigungen und ähnliches nach  Einzelaufstellung mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer (für die PKW-Kosten)  und 50,00 Euro pro Fahrt als pauschaler Zeitaufwand vereinbart wird. Der Auslagenersatz ist mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. 

§8

Der Käufer bzw. Mieter kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er der CBM Immobilien & Finanzdienstleistungen UG innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes dies schriftlich mitteilt und gleichzeitig bekannt gibt, woher er diese Information bzw. das Angebot hat. Andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.

§9

Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist bei Gemeinschaftsgeschäften es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Daten, Objektunterlagen und Aufzeichnungen zu vernichten.

§10

Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

 
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